- §1 KJHG-
Wir helfen jungen Menschen, die ...
- über bestehende Angebote der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden können bzw. Gewalt- oder, Missbrauchserfahrungen machen mussten,
- in ihren emotionalen und sozialen Kompetenzen nicht entsprechend gefördert wurden (Schulverweigerung, Kontaktprobleme, Autoritätsprobleme, suizidales Verhalten),
- keine Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit haben
- Erfahrungen mit dem Leben auf der Straße haben,
- suchtgefährdet oder abhängig sind
Obdachlosigkeit, Gewalt in der Familie, Schulverweigerung, Missbrauchs-, Drogen- und Integrationsprobleme … es gibt viele kritische Lebenssituationen, in denen Kinder und Jugendliche konstruktive Unterstützung bei der Erarbeitung einer dauerhaften Lebensperspektive brauchen.
Als anerkannter Träger der Jugendhilfe arbeiten wir im Auftrag der örtlichen Jugendämter und helfen jungen Menschen – vom Kind bis zum jungen Volljährigen – und deren Herkunftsfamilien. Mit unseren flexiblen und individuellen Methoden wollen wir professionelle Hilfe letztlich überflüssig machen. Um dieses Ziel zu erreichen, integrieren und aktivieren wir das familiäre Umfeld und motivieren die jungen Menschen, ihre Zukunft im positiven Sinne selbst zu gestalten.
Rechtsgrundlage für die angebotenen Hilfen sind die §§ 27, 30, 31, 35, 35a, 36 und 41 KJHG.
Ansprechnpartner für Platzanfragen
Anna-Lena Kessler
01520/ 247 44 47
a.kessler@erziehungshilfen-mens.de